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Sehstärke Spezialist für Sport- und Sicherheitsverglasung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Privatkunden

1. Geltung

Alle Angebote sind gewerblich. Durch die Bestellung bei HELBRECHT optics kommt ein Vertrag zustande. Dieser wird durch die Lieferung, bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung der Ware zum Ausdruck gebracht. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellungen gültigen AGB. Auch bei der Lieferung außerhalb von Deutschland bleibt dieser geschlossene Kaufvertrag rechtskräftig. "Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland". Vertragssprache ist deutsch.

2. Angebote

Angebote sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, solange der Vorrat reicht.

3. Preise

Alle angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise und verstehen sich inklusive aktuell gültiger deutscher Umsatzsteuer. Preisänderungen auf Grund von Wechselkursschwankungen oder Veränderungen des Mehrwertsteuersatzes behalten wir uns vor.

4. Zahlungs- und Versandarten

Zahlungsarten, Versandarten und Lieferzeiten sind in den Angeboten oder im Verlauf des Bestellvorgangs angegeben.

5. Bestellungen

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog. Durch Absenden der Bestellung wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben. Die Bestätigung über den Eingang der Bestellung (nach § 312g Absatz 1 Nr. 3 BGB) erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware bleibt diese unser Eigentum.

7. Nicht lieferbare Artikel

Wenn ein bestimmter Artikel nicht oder nicht mehr lieferbar ist, werden wir vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informieren. Wir behalten uns jedoch vor, im Falle eines nicht lieferbaren Artikels einen preislich, sowie qualitativen Ersatzartikel, nach Absprache, zu übersenden.

8. Lieferung und Versandkosten

Die Lieferung erfolgt zu den im Bestellvorgang ausgewiesenen Versand- und Verpackungskosten. Bei einer Bestellung per Nachnahme werden zusätzlich Nachnahmegebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren wird ebenfalls im Bestellvorgang ausgewiesen.

9. Materialfehler und Transportschäden

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sind solche Fehler sofort gegenüber uns und/oder dem Versandunternehmen zu reklamieren.

10. Garantie- und Gewährleistung

Soweit wir eine erweiterte Garantie gewähren, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen. Eine Übertragung der Garantie- sowie Gewährleistungsansprüche an Dritte durch den Erstkäufer ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für Fehler oder Folgeschäden, deren Auftreten durch den Nutzer selbst oder Dritte verursacht wurde. Der Austausch der Gläser führt automatisch zur sofortigen Erlöschung der Garantie, sofern dieser Austausch nicht durch HELBRECHT optics erfolgte. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

11. Besondere Bedingungen beim Kauf von Korrektionsgläsern

FAIR DEAL - Erweitertes Rückgaberecht
Der Kauf einer verglasten Brille (Einzelanfertigung in Sehstärke) ist Vertrauenssache und so soll es auch bleiben! Lt. Gesetzgebung sind Sonder- bzw. Einzelanfertigungen (Waren nach Kundenspezifikation) vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das gilt für uns nicht!
Sollte mit einer Einzelanfertigung einer Brille in Sehstärke einmal etwas nicht mit den optischen Gläsern in Ordnung sein, so gilt unser FAIR DEAL. Sollte nach erfolgter Nacharbeitung immer noch kein optimales Sehergebnis erzielt worden sein, so wird der Kaufpreis erstattet - ohne Wenn und Aber!

Der FAIR DEAL bezieht sich ausschließlich auf die Anfertigung der Korrektionsgläser. Gültig: bis zu einem Monat nach Kauf. Dieser Deal gilt nicht bei: Falschangaben der Sehwerte, veralteten Werten, Nichtgefallen, Brillen mit erheblichen Gebrauchsspuren oder Brillen welche mutwilligen Beschädigungen bzw. Veränderungen aufweisen.

Allgemeiner Hinweis:
Sollten die angegebenen Augenwerte älter als zwei Jahre sein, so empfehlen wir dem Käufer vor dem Kauf der Brillengläser den Besuch eines Augenarztes zur allgemeinen Untersuchung der Augen, sowie zur Feststellung der aktuellen Augenwerte. HELBRECHT optics haftet nicht für fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Augenwerte die im Bestellprozess angegeben werden. Genau wie beim örtlichen Optiker sind auch wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass aufgrund der optischen Eigenschaften von Gleitsicht- / Mehrstärkenbrillen für viele Menschen eine Gewöhnungsphase nötig ist. Daher ist von einem sofortigen Gebrauch einer neuen Gleitsichtbrille im Straßenverkehr vorerst abzuraten und erst einmal das Tragen / die Gewöhnung im Alltag ratsam. Sollte es dennoch nach einigen Tagen der Gewöhnung zu keiner Veränderung kommen, so bitten wir um Kontaktaufnahme.

Mit dem Abschluss eines Vertrages bestätigst Du, dass Du Brillenträger bist, der sich mit dem Gebrauch von Brillen in Sehstärke auskennt und regelmäßige augenärztliche Nachuntersuchungen durchführen lässt. Wir fertigen nach den von Dir schriftlich angegebenen Augenkorrekturwerten. Für Falschangaben oder veraltete Werte übernehmen wir keine Haftung. Sofern Du uns beauftragst die Sehwerte Deiner vorhandenen Brille zu entnehmen, bestätigst Du, dass diese Sehwerte Deinen aktuellen Sehwerten entsprechen.

12. Nutzung unseres RX-Service

Nach Eingang des vom Käufer eingesandten Brillengestells überprüft HELBRECHT optics, ob das Verglasen mit neuen Gläsern in der entsprechenden Brillenfassung technisch möglich ist. In dem Fall, dass die Bearbeitung aus technischer Sicht nicht ausgeführt werden kann, treten wir vom Vertrag zurück. Eine bereits geleistete Zahlung wird dann selbstverständlich zurückerstattet.

Wir arbeiten mit höchster Sorgfalt. Sollte das eingesandte Brillengestell insbesondere Fremdfabrikaten, gebrauchte sowie alte Brillenfassungen während der Bearbeitung dennoch Schaden nehmen, so weisen wir darauf hin, dass für die einwandfreie Qualität der Fassung ausschließlich der Auftraggeber haftet.

In diesen äußerst seltenen Fällen der Beschädigung (kalt Lötstellen, mangelhafte Beschichtungen, Materialschwäche, etc.) der eingesandten Brille, bieten wir dennoch dem Auftraggeber, ein gleichwertiges Ersatzbrillengestell aus dem Hause HELBRECHT optics an. Dem Käufer entstehen hierdurch keinerlei Mehrkosten.

Die alten Brillengläser übersenden wir mit der neu verglasten Brille an den Käufer zurück.

13. Einsendeschluss des RX-Services

Sollten wir innerhalb von zwei Wochen unbegründet Deine Brillenfassung nicht erhalten, behalten wir uns einen Rücktritt vom Vertrag vor.

14. Plattform zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitgestellt. Die Online-Streitbeilegung Plattform der EU ist über folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

15. Geschenke / Draufgaben / Zugaben

"In Folge Zugabe genannt"
Die Zugaben bei HELBRECHT optics sind immer Teil des geschlossenen Kaufvertrages.
Für den Fall, dass durch einen Teilwiderruf der vom Händler vorgegebene Bestellwert für eine Zugabe nachträglich unterschritten wird, ist der Kunde zur Rückgabe der Zugabe an den Händler verpflichtet.
Sofern der Kunde bei Widerruf die erforderliche Mindestbestellsumme für die Zugabe unterschreitet und bei Rücksendung seiner Bestellung an HELBRECHT optics die Zugabe nicht mit zurücksendet, wird die entsprechende Rückerstattungssumme, der angegebene Wert der Zugabe (auf Basis des UVP), automatisch bei Auszahlung in Abzug gebracht.

 
HELBRECHT optics | In den Weiden 3 | 40721 Hilden | Germany




Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Produktbilddaten, Stimmungsbilder, Logos, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Überlassenes Material zur Verkaufsförderung
An allen in Zusammenhang mit einem Auftrag des Bestellers überlassenen Materialien zur Verkaufsförderung, wie z. B. Produktaufsteller sogenannte Warendisplays, Aktionsschilder, Poster, Fahnen, Banner, Produktinformationsbildschirme (TV-Bildschirme), Infostelen, etc., behalten wir uns uneingeschränktes Eigentumsrecht vor. Zu jedem Zeitpunkt können wir die Herausgabe des von uns zur Verfügung gestellten Eigentums fordern.Die Rückführung erfolgt ausschließlich auf Kosten des Bestellers. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

§ 5 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlungskonditionen werden im Verkehr festgelegt. Soweit keine Zahlungsbedingungen genannt sind, werden alle Rechnungsbeträge per Vorauskasse ohne Abzug erhoben. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Ist keine Zahlungsfrist angegeben bzw. anderweitig vereinbart, gelten 14 Tage als Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum für den ausgewiesenen Rechnungsbetrag. Es wird von einem Tag Postlaufzeit ausgegangen. Kann der Kunde eine längere Postlaufzeit belegen, verlängert sich die Zahlungsfrist entsprechend.
(3) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(5) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder bei Änderungen der Kreditwürdigkeit oder bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers aufgrund einer nachträglichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Lieferant berechtigt, die Zahlungskonditionen für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen zu ändern und sofortige Bezahlung aller seiner noch ausstehenden Forderungen zu verlangen. Falls der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb einer ihm schriftlich gesetzten angemessenen Frist nachkommt, kann der Lieferant vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller kein Schadensersatzanspruch zu.
(6) Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu erbringen. Diese Teillieferungen können einzeln berechnet werden.

§ 6 Stornierung
Bei einer Stornierung durch den Käufer berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes. Ansonsten ist eine Stornierung des Vertrages durch den Kunden nicht möglich.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Lieferzeit
(1) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Wir haften nicht im Fall eines Lieferverzugs.
(5) Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu erbringen, sofern das für eine zügigere Abwicklung vorteilhaft ist. Teillieferungen können einzeln berechnet werden.

§ 9 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben,
soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,mangelhafter Sorgfalt, besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse bzw. Geschäftssitz des Bestellers verbracht worden ist.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Garantie- und Gewährleistung
Soweit wir eine erweiterte Garantie gewähren, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen. Eine Übertragung der Garantie- sowie Gewährleistungsansprüche an Dritte durch den Erstkäufer ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für Fehler oder Folgeschäden, deren Auftreten durch den Nutzer selbst oder Dritte verursacht wurde. Der Austausch der Gläser führt automatisch zur sofortigen Erlöschung der Garantie, sofern dieser Austausch nicht durch HELBRECHT optics erfolgte. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

§ 13 Nutzung unseres RX-Service
Nach Eingang des vom Käufer eingesandten Brillengestells überprüft HELBRECHT optics, ob das Verglasen mit neuen Gläsern in der entsprechenden Brillenfassung technisch möglich ist. In dem Fall, dass die Bearbeitung aus technischer Sicht nicht ausgeführt werden kann, treten wir vom Vertrag zurück. Eine bereits geleistete Zahlung wird dann selbstverständlich zurückerstattet.

Wir arbeiten mit höchster Sorgfalt. Sollte das eingesandte Brillengestell insbesondere Fremdfabrikaten, gebrauchte sowie alte Brillenfassungen während der Bearbeitung dennoch Schaden nehmen, so weisen wir darauf hin, dass für die einwandfreie Qualität der Fassung ausschließlich der Auftraggeber haftet.

In diesen äußerst seltenen Fällen der Beschädigung (kalt Lötstellen, mangelhafte Beschichtungen, Materialschwäche, etc.) der eingesandten Brille, bieten wir dennoch dem Auftraggeber, ein gleichwertiges Ersatzbrillengestell aus dem Hause HELBRECHT optics an. Dem Käufer entstehen hierdurch keinerlei Mehrkosten.

Die alten Brillengläser übersenden wir mit der neu verglasten Brille an den Käufer zurück.

§ 14 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 15 Geschenke / Draufgaben / Zugaben
"In Folge Zugabe genannt"
Die Zugaben bei HELBRECHT optics sind immer Teil des geschlossenen Kaufvertrages.
Für den Fall, dass durch einen Teilwiderruf der vom Händler vorgegebene Bestellwert für eine Zugabe nachträglich unterschritten wird, ist der Kunde zur Rückgabe der Zugabe an den Händler verpflichtet.
Sofern der Kunde bei Widerruf die erforderliche Mindestbestellsumme für die Zugabe unterschreitet und bei Rücksendung seiner Bestellung an HELBRECHT optics die Zugabe nicht mit zurücksendet, wird die entsprechende Rückerstattungssumme, der angegebene Wert der Zugabe (auf Basis des UVP), automatisch bei Auszahlung in Abzug gebracht.

HELBRECHT optics | In den Weiden 3 | 40721 Hilden | Germany Stand: 20. Feb. 2020
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